Leistungen
Wir übernehmen alle zur Weiterführung des Haushalts notwendigen Arbeiten, wie z. B. Einkaufen, Waschen und Bügeln der Wäsche, Reinigung des Wohnumfeldes usw.
Kostenübernahme
Die Hilfe im Haushalt wird bei Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) von der Pflegekasse übernommen, z. B. als Teil der häuslichen Pflege, als Entlastungsbetrag und/oder als Verhinderungspflege.
Auch wenn Ihr Arzt eine „häusliche Krankenpflege“ verordnet hat, z. B. an Stelle von oder nach einem Krankenhausaufenthalt, können die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Da es älteren Menschen häufig bereits vor einer Pflegebedürftigkeit schwer fällt den Haushalt selbstständig zu führen, können Sie unsere Leistungen der Haushaltshilfe auch privat in Anspruch nehmen.